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   VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402   

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VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 (https://dejure.org/2015,39402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 (https://dejure.org/2015,39402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2015 - 6 ZB 15.1402 (https://dejure.org/2015,39402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerb der Fläche einer Erschließungsanlage als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße ; Anwendbarkeit einer Erschließungsbeitragssatzung bei noch zu klärenden von Eingentumsverhältnissen über Grundflächen

  • rewis.io

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerb der Fläche einer Erschließungsanlage als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße; Anwendbarkeit einer Erschließungsbeitragssatzung bei noch zu klärenden von Eingentumsverhältnissen über Grundflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Sie genügt den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Mit diesem Regelungsinhalt lässt sich die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien feststellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13 und nachfolgend BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 2.7.2015 - 6 B 13.1386 - juris Rn. 21), und zwar im Fall des privatrechtlichen Erwerbs anhand der Eintragung im Grundbuch, im Fall der Enteignung anhand des bestandskräftigen Enteignungsbeschlusses und der Ausführungsanordnung.

  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Grunderwerb als

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Mit diesem Regelungsinhalt lässt sich die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien feststellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13 und nachfolgend BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 2.7.2015 - 6 B 13.1386 - juris Rn. 21), und zwar im Fall des privatrechtlichen Erwerbs anhand der Eintragung im Grundbuch, im Fall der Enteignung anhand des bestandskräftigen Enteignungsbeschlusses und der Ausführungsanordnung.

    Das kann schon nach dem Wortlaut, wie auch nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 6 EBS nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 14 und U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 zu einer fehlenden Fläche von 0, 37 m2).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Das Gesetz macht der erhebungsberechtigten Gemeinde - abgesehen von den genannten Ausschlussfristen - keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Entstehensvoraussetzungen herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Allein aus dem Zeitablauf kann auch eine Verwirkung des Rechts aus § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Vorausleistungen auf den bislang nicht entstandenen Erschließungsbeitrag zu erheben, nicht eintreten (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 6 B 13.1386

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Absehbarkeit der endgültigen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Mit diesem Regelungsinhalt lässt sich die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien feststellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13 und nachfolgend BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 2.7.2015 - 6 B 13.1386 - juris Rn. 21), und zwar im Fall des privatrechtlichen Erwerbs anhand der Eintragung im Grundbuch, im Fall der Enteignung anhand des bestandskräftigen Enteignungsbeschlusses und der Ausführungsanordnung.
  • VGH Bayern, 17.12.2004 - 6 B 01.2684
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
    Das kann schon nach dem Wortlaut, wie auch nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 6 EBS nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 14 und U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 zu einer fehlenden Fläche von 0, 37 m2).
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

    Die in § 8 Abs. 6 EBS getroffene Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7), stellt auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab und bezieht sich auf die gesamten Flächen der Erschließungsanlage (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Die rechtlich gebotene Festlegung der Herstellungsmerkmale verlangt zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten eine eindeutige Regelung, die es dem beitragspflichtigen Bürger ermöglicht, sich ein eindeutiges Urteil darüber zu bilden, wann die sein Grundstück erschließende Anlage endgültig mit der Rechtsfolge hergestellt ist, dass die Beitragspflicht entsteht (BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7).

    Allein durch Zeitablauf kann auch keine Verwirkung eintreten (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206).

    Auch hier gilt, dass die bloße Untätigkeit der Gemeinde nicht zu einem rechtlich beachtlichen Vertrauensschutz führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10; Matloch/Wiens a.a.O. Rn. 1127).

    Gemessen an diesem Maßstab begann die hier maßgebliche in Art. 19 Abs. 2 KAG geregelte Ausschlussfrist von 30 Jahren für Beiträge, die vor dem 1. April 2014 durch nicht bestandskräftigen Bescheid festgesetzt wurden (BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 21.5.2015 - Au 2 K 14.1828 - juris Rn. 30; B.v. 18.7.2014 - Au 2 S. 14.1006 - juris Rn. 21), mit Ablauf des Jahres 1986 zu laufen, da mit der endgültigen technischen Baufertigstellung der Erschließungsanlage "... (...)" - ohne Rücksicht auf den bislang noch nicht vollständig bewerkstelligten Grunderwerb - die Vorteilslage eingetreten war (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 10 u. 16), und endete mit Ablauf des Jahres 2016.

  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

    Denn § 8 Abs. 6 EBS sieht als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinn von § 132 Nr. 4 BauGB neben dem technischen Ausbau auch den vollständigen Abschluss des Eigentumserwerbs der gesamten Grundfläche der Erschließungsanlage vor (zu einer solchen Satzungsregelung etwa BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7).

    An diesem Herstellungsmerkmal fehlte es im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung noch, weil die Beklagte das Eigentum an einer 3 m 2 großen Straßenfläche noch nicht erworben hatte; das kann nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 10.06.2020 - RO 11 K 20.899

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Beitragserhebung, Widmung, Anbau,

    Das Gesetz macht der erhebungsberechtigten Gemeinde - abgesehen von der genannten Ausschlussfrist des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) bb) Spiegelstrich 1 KAG - keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Entstehensvoraussetzungen herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 16).

    Allein aus dem Zeitablauf kann eine Verwirkung des Rechts, Erschließungsbeiträge zu erheben, daher nicht eintreten (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 49).

    Besondere Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen könnten, dass die Beklagte keine Erschließungsbeiträge mehr erhebt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10), sind nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Das Gesetz machte der erhebungsberechtigten Gemeinde - abgesehen von der genannten Ausschlussfrist - keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Entstehensvoraussetzungen herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21; B. v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10; anders allerdings der am 1.4.2021 in Kraft tretende Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Das Erschließungsbeitragsrecht macht der erhebungsberechtigten Gemeinde grundsätzlich keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 6 ZB 20.1569

    Zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Weitere zeitliche Grenzen oder Vorgaben macht das Erschließungsbeitragsrecht den erhebungsberechtigten Gemeinden nicht (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 Rn. 21; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10), so dass der bloße Zeitablauf nicht zu einer Verwirkung führen kann.
  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25

    Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße

    Allein aus dem Zeitablauf kann daher eine Verwirkung des Rechts aus § 127 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung, einen Erschließungsbeitrag zu erheben, nicht eintreten (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10 zu dem Recht aus § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Vorausleistungen auf den bislang nicht entstandenen Erschließungsbeitrag zu erheben).
  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    Allein aus dem Zeitablauf kann daher eine Verwirkung des Rechts aus § 127 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung, einen Erschließungsbeitrag zu erheben, nicht eintreten (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10 zu dem Recht aus § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Vorausleistungen auf den bislang nicht entstandenen Erschließungsbeitrag zu erheben).
  • VG Bayreuth, 14.03.2020 - B 4 K 17.155

    Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungsbescheide über die Festsetzung eines

    Auf den genannten Grundstücken wurden jedoch wesentliche Teile der ... (östlicher Teil) errichtet, weshalb nicht alle Herstellungsmerkmale erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 8; U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.150

    Abgrenzung von Straßenausbaubeitrag und Erschließungsbeitrag

    Auf den genannten Grundstücken wurden jedoch wesentliche Teile der ...straße (östlicher Teil) errichtet, weshalb nicht alle Herstellungsmerkmale erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 8; U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 24.05.2019 - 7 K 5433/17

    Erschließungsbeiträge

  • VG München, 09.01.2018 - M 28 S 17.2538

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

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